Gute Nachrichten für Personen, die außerhalb der EU wohnen: Sie können künftig die mit der Vermietung Ihrer Immobilie in Spanien verbundenen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Bisher durften nur Steuerpflichtige mit Wohnsitz in der EU sowie in Island, Norwegen und Liechtenstein die Kosten im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien in Spanien unter den gesetzlichen Voraussetzungen abziehen.
Seit Mai 2016, ist das Dekret 28/2016 vom 2. Februar über die Ferienwohnungen von Andalusien, immer dann anzuwenden, wenn sich Ihre Immobilie in Andalusien befindet, wenn Sie diese gewöhnlich vermieten oder vermieten möchten und wenn Sie diese zu diesem Zweck über Agenturen, Internetseiten, Dritte usw. bewerben.
Die Vermietung von Ferienwohnungen und ländlichen Ferienhäusern setzt die Erfüllung verschiedener Anforderungen und die Anmeldung in dem entsprechenden Register Ihrer Comunidad Autónma voráus. Im Fall von Andalusien, ist zwischen städtischen und ländlichen Ferienwohnungen zu unterscheiden und sich in jedem Fall in das Ferienhausregister der Junta von Andalusien einzutragen.
Ein der Möglichkeiten zum Erwerb einer Immobilie in Spanien, besteht im Kauf einer sich im Bau befindlichen Immobilie direkt vom Bauträger. Es wird hier ein privater Vertrag zwischen Käufer und Bauträger gezeichnet und ein Zahlungsplan festgelegt. Es wird hier ein privater Vertrag zwischen Käufer und Bauträger gezeichnet und ein Zahlungsplan festgelegt.
In Spanien wird grundsätzlich zwischen Wohnungsmiete und Nicht- Wohnungsmiete unterschieden, wobei nur die Wohnungsmiete durch das Mietgesetz geschützt ist. Mieten Sie um im Gebäude eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben oder um dort zur Saison zu wohnen, gilt diese nicht als Wohnungsmiete und regelt sich ausschließlich durch den Vertragswillen.
Deutsche, wie auch alle anderen Europäer, können in Spanien grundsätzlich ohne jegliche Einschränkungen Immobilien erwerben wobei diese sowohl mit privatem Vertrag als auch vor dem Notar gekauft werden können. Damit es beim Kauf nicht zu unerwünschten Überraschungen kommt, ist es ratsam die folgenden Punkte zu beachten.
Durch die Due-Diligence-Prüfung, eine mit „gebotener Sorgfalt" durchgeführte Risikoprüfung, werden die rechtliche Situation der Immobilie sowie die möglichen Risiken analysiert. Diese vorherige Analyse spielt sowohl bei der Wertfindung des Objekts als auch bei der rechtlichen Absicherung des Käufers eine wichtige Rolle.
Dieser Artikel richtet sich an Personen, die innerhalb der EU wohnen und eine Wohnung in Spanien besitzen. Häufig begegnen wir Menschen, die ihre Immobilie in Spanien nur zeitweise im Jahr selbst nutzen und sich daher entscheiden, sie zwischenzeitlich zu vermieten, um eine bessere Rendite zu erzielen.
Immobilienkäufe in Spanien können grundsätzlich über heimische spanische Banken oder über ausländische Banken finanziert werden, wobei der Zugang für die letzteren durch das neue Hypothekengesetz in der Praxis stark erschwert wurde. Um den Verbraucher vor missbräuchlichen Praktiken zu schützten, sieht das neue Gesetz unter anderem die elektronische Übermittlung der Bedingungen zwischen Bank und Notariat vor, welche es notwendig macht, dass die Bank die dafür eingerichtet digitale Plattform nutzt.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof vom 21. Dezember 2016, ermöglicht es nicht nur Boden- bzw. Grundklausel und unverhältnismäßige Verzugszinsen zurückzufordern, sondern öffnet ebenfalls die Tür zur Rückforderung aller vom Darlehensnehmer gezahlten Beträge und Gebühren, welche sich in missbräuchlichen Vertragsklauseln ihrer Hypothek begründen.
Die oft aus einer oder zwei Seiten bestehenden Vorverträge werden oft als „Reservierung" ausgegeben, obwohl es sich tatsächlich um einen sogenannten Vorvertrag handelt und Sie sich mit diesem bereits verpflichten die Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt zu den in diesem Vertrag gestellten Bedingungen zu kaufen. Ein oft vom Immobilienmakler angefertigter und vorgelegter „Reservierungsvertrag" kann somit gerade in Hinblick auf die Anzahlung, schnell zum Fallstrick werden.
Wie in Deutschland, zieht der Immobilienbesitz in Spanien steuerliche Pflichten und Konsequenzen nach sich. Diese steuerlichen Aspekte zu kennen, ist nicht nur nach dem Kauf, sondern besonders vor dem Kauf entscheidend um eine begründete Entscheidung hinsichtlich Ihrer Immobilie in Spanien zu treffen:
Damit der Immobilienkauf in das spanische Grundbuch eingetragen werden kann, ist es notwendig, den Kaufvertrag vor einem Notar abzuschließen. Hierzu kann entweder im Beisein beider Vertragspartner ein privater Kaufvertrag vor dem Notar beglaubigt werden, oder der Kaufvertrag direkt in einer notariellen Urkunde niedergeschrieben werden.
Wie bekannt ist, ist es aufgrund der im vergangenen Jahr erfolgten Reform verpflichtend, beim Grundbuchamt für jede Kurzzeitunterkunft die Zuteilung einer Mietregistrierungsnummer (NRA) zu beantragen.
Der Kauf und Verkauf von Immobilien in Spanien ist mit einer Reihe steuerlicher Verpflichtungen sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer verbunden. Das Verständnis dieser Steuern ist nicht nur wichtig, um den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen, sondern auch, um die mit der Transaktion verbundenen Kosten zu optimieren.

